Ellen Demuth: Entlastung für Besitzer von Öl- oder Pellet-Heizungen muss zügig auf den Weg gebracht werden
Ellen Demuth erklärt: „Ich begrüße die Initiative, die Minister Schweitzer ergreift. Der Bund und die Länder müssen sich jetzt schnell einigen. Immerhin sind schon Eckpunkte bekannt: Demnach soll künftig anspruchsberechtigt sein, wer vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 beispielsweise Öl, Pellets oder Flüssiggas gekauft hat und dafür mehr als das Doppelte des durchschnittlichen Vorjahrespreises, dem soggenannten Jahresreferenzwert, gezahlt hat. Dieser Personenkreis soll 80 Prozent der Preissteigerung erstattet bekommen können. Die Obergrenze soll bei 2.000 Euro liegen.
Die Bürgerinnen und Bürger brauchen zügig Klarheit. Bei der Gewährung von Entlastungszahlungen muss zudem bedacht werden, dass niemand vergessen wird. Beispielsweise hat sich auch das Heizen mit Strom verteuert. Dies muss bei der Strompreisbremse berücksichtigt werden.“
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